Willkommen
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket sollen Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen gefördert und unterstützt werden. Unter anderem können die Kosten für eine außerschulische Lernförderung (Nachhilfe) übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung über dieses Portal nur möglich ist, wenn die Lernförderung vorab bewilligt wurde und Ihnen der Gutschein von der Bewilligungsbehörde (Kommunales Jobcenter Hamm / Amt für Soziales, Wohnen und Pflege) vorliegt.
Leistungsberechtigt sind (Stand Dezember 2024) alle Familien mit Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen unter 25 Jahren, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen:
- Leistungen vom Kommunalen Jobcenter nach dem SGB II (Bürgergeld, ehem. Hartz IV)
- Leistungen nach dem SGB XII vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
- Wohngeld vom Amt für Soziales, Wohnen und Pflege
- Kinderzuschlag von der Familienkasse
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Personenkreis des § 2 und 3 AsylbLG)
Zum Ablauf:
- Suchen Sie einen passenden Lernförderanbieter für Ihr Kind aus. Sie können sich die Angebote in Ihrem Stadtbezirk oder alle Angebote anzeigen lassen.
- Fragen Sie online für das geeignete Angebot an. Halten Sie dafür bitte den Gutschein/ die Gutscheinnummer bereit.
- Nach erfolgreicher Anfrage erhalten Sie eine E-Mail mit Anfragebestätigung und allen Informationen für das gebuchte Angebot.
- Der Lernanbieter erhält Ihre Anmelde-Anfrage und setzt sich mit Ihnen in Verbindung.
- Die Nachhilfe für Ihr Kind kann nach Bestätigung des Anbieters starten.
Bitte beachten Sie, dass für jedes Fach eine gesonderte Anmeldung erforderlich ist (pro Fach = 1 Gutschein)!
Tipp:
Sie können sich auf dieser Seite auch registrieren. Bei einer neuen Anmeldung müssen Sie dann nicht mehr Ihre persönlichen Daten neu eingeben. Sie haben auch einen Überblick über Ihre bereits getätigten Anmeldungen.
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